Der Bodensee (auch Schwäbisches Meer, franz. Lac de Constance, engl. Lake of Constance) ist der größte See Deutschlands, ein Teil gehört zur Schweiz und zu Österreich. Die Wasserfläche wird als so genanntes Kondominium verwaltet, auf dem alle Staaten gleichzeitig Hoheitsrecht haben - als 1648 die Schweizerische Eidgenossenschaft durch den Westfälischen Frieden aus dem Reichsverband ausschied, hat man es versäumt, die Grenze durch den See vertraglich festzulegen; so gibt es bis heute keine offizielle völkerrechtlich anerkannte Grenze durch den See (die heute übliche Grenzziehung bzw. der Kondominiumstatus beruhen lediglich auf Gewohnheitsrecht). Durch den Bodensee fließt der Rhein. Daneben gibt es mehrere, kleinere Zuflüsse wie die Bregenzer Ach, die Argen, die Steinach und die Schussen.
Der Bodensee ist das drittgrößte Binnengewässer in Mitteleuropa. Nur der Plattensee (Balaton) in Ungarn und der Genfersee in der Schweiz sind größer.
Gliederung
Der Bodensee liegt im Alpenvorland. Die Uferlänge beider Seen beträgt 273 km. Davon liegen 173 km in Deutschland (Baden-Württemberg 155 km, Bayern 18 km), 28 km in Österreich und 72 km in der Schweiz. Der Bodensee ist, wenn man Obersee und Untersee zusammenrechnet, mit 536 km² nach dem Plattensee (594 km²) und dem Genfersee (580 km²) flächenmäßig der drittgrößte See Mitteleuropas, gemessen am Wasservolumen (48,5 km³) nach dem Genfersee (89 km³) und dem Gardasee (49,3 km³) ebenfalls der drittgrößte. Er erstreckt sich zwischen Bregenz und Stein am Rhein über 69,2 km. Sein Einzugsgebiet beträgt rund 11.500 km² und reicht im Süden bis zum Ende des Averstals.
- Obersee
Mit einer Fläche von 473 km² ist der Obersee der größte Teil des Bodensees; er erstreckt sich zwischen Bregenz und Bodman-Ludwigshafen über 63,3 km und ist zwischen Friedrichshafen und Romanshorn 14 km breit. Seine tiefste Stelle zwischen Fischbach und Uttwil misst 251,14 m. Damit ist er der tiefste See Deutschlands.
Die drei kleinen Buchten des Vorarlberger Ufers haben Eigennamen: Vor Bregenz liegt die Bregenzer, vor Hard und Fußach die Fußacher Bucht und westlich davon der Wetterwinkel. Weiter westlich, bereits in der Schweiz, befindet sich die Rorschacher Bucht, nördlich auf bayrischer Seite, die Reutiner Bucht. Der Eisenbahndamm vom Festland zur Insel Lindau im Westen und die Landtorbrücke mit der darüber verlaufenden Chelles-Allee im Osten grenzen vom Bodensee den Kleinen See ab, welcher zwischen dem Lindauer Ortsteil Aeschach und der Insel liegt. - Überlinger See
Der nordwestliche fingerförmige Arm des Obersees heißt Überlinger See. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird er als eigenständiger Seeteil betrachtet, die Grenze zwischen Ober- und Überlinger See verläuft in etwa entlang der Linie zwischen der Südostspitze des Bodanrücks (das zur Stadt Konstanz gehörende (Freibad) „Hörnle“) und Meersburg. Östlich vor Konstanz liegt der „Konstanzer Trichter“ zwischen dem deutschen und dem Schweizer Ufer. - Seerhein
Obersee und Untersee sind durch den Seerhein miteinander verbunden. - Untersee
Der Untersee, der vom Obersee bzw. von dessen nordwestlichem Arm Überlinger See durch die Halbinsel Bodanrück abgetrennt ist, weist eine Fläche von 63 km² auf. Er ist durch die Endmoränen verschiedener Gletscherzungen und Mittelmoränen geprägt und stark gegliedert. Diese Seeteile haben eigene Namen. Nördlich der Insel Reichenau befindet sich der Gnadensee mit dem Markelfinger Winkel ganz im Westen, nördlich der Halbinsel Mettnau. Westlich der Insel Reichenau, zwischen der Halbinsel Höri und Mettnau liegt der Zeller See. Die Drumlins des südlichen Bodanrücks setzen sich am Grund dieser nördlichen Seeteile fort. Südlich der Reichenau erstreckt sich von Gottlieben bis Eschenz der Rheinsee mit seiner zum Teil ausgeprägten Rheinströmung. Früher wurde dieser Seeteil nach dem Ort Berlingen Bernanger See genannt. Auf den meisten Karten ist der Name des Rheinsees auch deshalb nicht aufgeführt, weil sich dieser Platz am besten für die Beschriftung des Untersees eignet.
Fährverbindungen
- Friedrichshafen - Romanshorn, die Stelle ist ca. 13 km breit.
- Meersburg - Konstanz, dies ist ungefähr die Trennline zwischen Überlinger- und Obersee (4 km).
Daten
An seiner tiefsten Stelle ist der Bodensee 254 m tief. Seine Fläche beträgt 571,5 km² und seine gesamte Uferlänge 273 km. Er ist 63,3 km lang und 14 km breit.
Der durchschnittliche Wasserinhalt des Sees beträgt 50 Milliarden Kubikmeter. Jährlich werden rund 175 Millionen Kubikmeter zur Trinkwasserversorgung im Raum Stuttgart sowie des Kantons St. Gallen entnommen.
Erdkrümmung
Aufgrund der Erdkrümmung verfügt der Bodensee in seiner (maximalen) Südost-Nordwest-Ausdehnung (ca. 65 km) über eine Aufwölbung der Oberfläche von rund 80 m.
Konstanz am Westufer des Obersees und Bregenz ganz im Osten sind etwa 46 km Luftlinie voneinander entfernt. Die Aufwölbung der Wasseroberfläche dazwischen beträgt hier rund 41,5 m. Ebenso hoch müssten an beiden Seiten die Augen über dem Wasserspiegel angehoben sein, um sich wechselweise in die Augen sehen zu können. Wer also in Konstanz am Ufer steht, sieht aus seiner rund 2 m hoch liegenden Perspektive nichts von Bregenz, jedoch die dahinter aufragenden Berge. Umgekehrt sieht man von Bregenz in Richtung Konstanz nur Wasser bis zur Höhe des Horizonts, da es um Konstanz keine ausreichend hohen Berge gibt.
Allgemein
Der Bodensee wird wirtschaftlich genutzt. Als Verkehrsweg mittels Fähren, zur Kursschifffahrt, für Ausflugsfahrten, als Kies-Förderstätte, zur Fischerei und zur Sport-Schifffahrt mit Segel- und Motorbooten. Für den Bodensee gibt es einen eigenen Segelschein, das Bodenseeschifffahrtspatent, die für Deutschland von Konstanz aus verwaltet und vergeben werden. Für Sportschiffer sind die Klassen A und D sowie kurzzeitige Gast-Lizenzierungen von Interesse. Der Bezugs-Pegel wird ebenso in Konstanz ermittelt.
Die Uferbereiche sind rundum mit Pfosten an der 2-m-Tiefenlinie markiert.
Der Bodensee ist für Sturmwarnung in drei Warnregionen (West, Mitte, Ost) aufgeteilt. Für jede Region kann eine Starkwind- oder Sturmwarnung ausgegeben werden. Eine Starkwindwarnung erfolgt bei erwartenden Windböen zwischen 25 und 33 Knoten bzw. 6 bis 8 Windstärken nach der Beaufortskala. Eine Sturmwarnung kündet die Gefahr von Sturmwinden mit Geschwindigkeiten ab 34 Knoten bzw. 8 Windstärken nach der Beaufortskala an. Um diese Warnungen bekannt zu machen, sind rundum den See orangefarbige Blinkscheinwerfer installiert, die bei Starkwindwarnung 40 mal pro Minute und bei Sturmwarnung 90 mal pro Minute blinken.
Gefährlichster Wind ist der so genannte Föhn, ein warmer Fallwind aus den Alpen, der sich insbesondere durch das Rheintal auf das Wasser ausbreitet und bei teils orkanartigen Windstärken typische Wellenberge mit mehreren Metern Höhe vor sich her treibt.
Im Freizeitbereich bietet der Bodensee eine Fülle von Möglichkeiten im Bereich Wassersport. Über 100 Vereine sind dem Segelsport verbunden und veranstalten Regatten, wo dem sportlichen Wettkampf auf dem Wasser gefrönt wird.
Inseln
Im Bodensee liegen zehn Inseln größer als 2000 m².
Die mit Abstand größte Insel (430 ha) ist die Reichenau im Untersee, die zur Gemeinde Reichenau gehört. Das ehemalige Kloster Reichenau zählt, auch aufgrund dreier früh- und hochmittelalterlicher Kirchen, zum Welterbe der UNESCO. Die Insel ist auch durch intensiv betriebenen Anbau von Obst und Gemüse bekannt.
Die Insel Lindau ganz im Osten des Obersees ist die zweitgrößte Insel (68 ha). Auf ihr befindet sich sowohl die Altstadt als auch der ehemalige Hauptbahnhof der Stadt Lindau.
Die drittgrößte Insel (45 ha) ist die Mainau im Südosten des Überlinger Sees. Die Eigentümer, die Familie Bernadotte, haben die Insel als touristisches Ausflugsziel eingerichtet und dafür botanische Anlagen und Tiergehege geschaffen.
Relativ groß, aber unbesiedelt und (als Naturschutzgebiet) unzugänglich sind zwei Inseln vor dem Wollmatinger Ried: (Triboldingerbohl mit 13 ha und Mittler oder Langbohl mit 3 ha).
Kleinere Inseln im Obersee sind:
- die Dominikanerinsel (durch einen sechs Meter breiten Graben von der Altstadt von Konstanz getrennt) mit dem Steigenberger-Hotel (1,8 ha)
- die winzige Insel Hoy bei Lindau (53 m²)
- die zehn künstlich angelegten Inseln am Rheindamm auf Fußacher Seite
- das Inseli am Hafen von Romanshorn
- die Wulesaueninsle am Seepark in Kreuzlingen
Im Untersee die
- Insel Werd (1,5 ha), Mittleres Werdli (0,6 ha) und Unteres Werdli (0,4 ha) bilden die Gruppe der Werd-Inseln und liegen am Ausfluss des Rheins aus dem Untersee bei Stein am Rhein in den Hochrhein.
- die sogenannte Liebesinsel (0,2 ha) südwestlich der Halbinsel Mettnau.
Halbinseln
In den Bodensee ragen einige Halbinseln unterschiedlicher Größe.
- Der Bodanrück, die größte Halbinsel, trennt den Obersee (Seeteil Überlinger See) vom Untersee. Er erstreckt sich über eine Fläche von 112 km².
- Die Mettnau im Untersee, die sich der Insel Reichenau entgegenstreckt, trennt den Zeller See im Süden vom Markelfinger Winkel im Norden. Sie hat eine Flächenausdehnung von 1,7 km².
- Die etwa 45 km² große Höri, die sich ebenfalls der Insel Reichenau entgegenstreckt, trennt den Zeller See im Norden vom Rheinsee im Süden.
- Im Südosten, nahe der Mündung des neuen Rheinkanals, ragt der Rohrspitz mit einer Fläche von etwa 50 ha rund 1,2 km in den See und bildet die westliche Umrandung der Fußacher Bucht.
- Die Halbinsel Wasserburg mit dem Schloss Wasserburg und der Pfarrkirche St. Georg im nordöstlichen Obersee liegt zwischen der Nonnenhorner Bucht im Westen und der Wasserburger Bucht im Osten. Sie hat eine Flächenausdehnung von 2,3 ha und war bis 1720 eine Insel, als die Fugger einen Damm aufschütteten. Im März 2009 lebten 27 Einwohner auf der Halbinsel.
- Die Galgeninsel in der Reutiner Bucht ist ebenfalls eine Halbinsel, die früher eine Insel war. Sie ist nur 0,16 ha groß.
Wichtige Städte am Bodensee
D: Konstanz, Radolfzell, Überlingen, Meersburg Friedrichshafen, Lindau
A: Bregenz, Hard
CH: Rorschach, Romanshorn, Arbon, Kreuzlingen (grenzt an Konstanz)
Territoriale Zugehörigkeit
Anrainerstaaten sind die Schweiz (Kantone Thurgau, St. Gallen und Schaffhausen), Österreich (Bundesland Vorarlberg) sowie Deutschland (Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern). Seit 1972 kooperieren die an den See angrenzenden Länder und Kantone in den Gremien der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK). Diese hat das Ziel, die Bodenseeregion als attraktiven Lebens-, Natur-, Kultur- und Wirtschaftsraum zu erhalten, zu fördern und die regionale Zusammengehörigkeit zu stärken.
Im westlichen Abschnitt des Obersees zwischen Konstanz und dem heutigen Kreuzlingen gibt es seit dem 16. Jahrhundert eine komplizierte Grenzziehung. Der Konstanzer Trichter im Obersee, der Seerhein sowie der Untersee sind durch Grenzverträge zwischen Baden und der Schweiz (20. und 31. Oktober 1854 sowie 28. April 1878) und zwischen dem Deutschen Reich und der Schweiz (24. Juni 1879) klar aufgeteilt. Der Überlinger See zählt vollständig zum deutschen Hoheitsgebiet.
Der Rest des Obersees bleibt neben der Emsmündung vorläufig die einzige Gegend in Europa, in der zwischen den Nachbarstaaten nie Grenzen festgelegt wurden. Hier gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen, die alle auf Gewohnheitsrecht zurückgeführt werden. Die auf Karten oft zu sehende Grenzziehung in Seemitte beruht auf der so genannten Realteilungstheorie, nach der 32 % der Seefläche auf die Schweiz und 9,7 % auf Österreich entfallen. Die andere gängige Auffassung ist die Haldentheorie, nach der das Gebiet des Obersees außerhalb des Uferstreifens als Kondominium gemeinschaftliches Hoheitsgebiet aller Anrainer ist.
Klar und unstrittig war und ist, dass auch in einem Bereich in unmittelbarer Ufernähe der entsprechende Staat Hoheitsrechte ausüben kann. Bei kleineren Gewässern ergibt sich daraus zwangsläufig die Realteilung mit einer Grenzziehung in Gewässermitte, was allgemein auch für größere Gewässer praktiziert wird.
Für den Bodensee werden die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Anrainerstaaten faktisch bereits seit den 1890er Jahren eng abgestimmt und in der Regel wortgleich erlassen. Darüber hinaus wird durch internationale Bevollmächtigtenkonferenzen und internationale Kommissionen eine einheitliche Anwendung und ggf. auch Fortschreibung sichergestellt. Dies betrifft je nach Gegenstand der Regelungen zum Teil auch die Länder bzw. Kantone.
Nach der im Wesentlichen von der Schweiz getragenen Auffassung der Realteilungstheorie widerspricht eine solche Abstimmungspraxis nicht der allgemein üblichen gewohnheitsrechtlichen Realteilung. Andererseits lässt sich aus dieser Praxis auch die insbesondere von Österreich vertretene Auffassung gewohnheitsrechtlich ableiten, dass die Wasserfläche des Obersees mit Ausnahme des Bereiches von weniger als 25 m Tiefe, in diesem Zusammenhang als Hoher See bezeichnet, als Kondominium gemeinschaftlich verwaltetes Hoheitsgebiet aller drei Staaten sei. Diese Auffassung wird wegen ihrer Beschränkung auf die Seefläche innerhalb des als Halde bezeichneten Tiefenbereiches als Haldentheorie bezeichnet. Sie gilt insofern als Erweiterung der so genannten Kondominiumstheorie ohne die exakte Definition des Uferstreifens.
Insgesamt scheint die Haldentheorie gegenüber der Realteilungstheorie langsam an Boden zu gewinnen. So hat das Land Vorarlberg 1984 bei einer Neufassung seiner Verfassung den Hohen See in Artikel 2 explizit als Bestandteil des Landesgebietes festgeschrieben, ergänzt durch die Einschränkung „im Gebiet des Hohen Sees ist die Ausübung von Hoheitsrechten des Landes durch ebensolche Rechte der anderen Uferstaaten beschränkt“. Dies wird von Vorarlberger Seite lediglich als „Klarstellung“ aufgefasst, und offenbar wurde dieser Verfassungsänderung von den anderen Beteiligten nicht widersprochen. Ebenfalls gehen die deutschen Länder von der hier ohne genauere Unterscheidung auch als Kondominiumstheorie bezeichneten Haldentheorie aus. Die Rechtsprechung ist allerdings uneinheitlich, auch deswegen, weil eine Entscheidung zwischen den Theorien in der Praxis wegen der engen Abstimmung der Anrainer nur sehr selten notwendig wird.
Durch das Fehlen staatsvertraglicher Regelungen über den Grenzverlauf sowie mangels Ausbildung einer gewohnheitsrechtlichen Regelung oder Übereinstimmung auf eine gemeinsame Auffassung ist somit weder ein Kondominium noch eine Realteilung anzunehmen. Der „Hohe See“ (d. h. der Obersee mit mehr als 25 Meter Wassertiefe) ist daher eher als „staatsfreies Gebiet“ und als „internationaler Gemeinschaftsraum“ ohne Klärung der Hoheitsgewalt anzusehen, wobei alle in der Praxis auftretenden Fragen durch zahlreiche zwischenstaatliche Verträge auch über die Aufteilung exekutiver Zuständigkeiten ausreichend geregelt sind und diese intensive regionale Zusammenarbeit eine Klärung der Souveränitätsfrage überflüssig macht. Alle drei Staaten gehören zudem dem Schengen-Raum an, was eine eindeutige Grenzziehung wenig dringlich macht.
Geschichte
Die ersten Siedlungen datieren aus der Jungsteinzeit, ab ca. 3000 v. Chr. Aus der Jungsteinzeit gibt es mehrere Überreste von Pfahlbauten am Schweizer und am deutschen Ufer. Bei Unteruhldingen ist ein Pfahlbaudorf rekonstruiert worden.
Etwa um 400 v. Chr. siedelten sich Kelten an den Ufern des Bodensees an. Aus dieser Zeit sind noch einige Fluchtburgen erhalten. Bedeutendster keltischer Ort war Brigantion (röm. Brigantium), das heutige Bregenz.
Im Jahre 15 v. Chr. eroberten die Römer das Bodenseegebiet. Damals ereignete sich auch die größte Seeschlacht auf dem Bodensee - Kelten gegen Römer.
Der spanische Geograf Pomponius Mela erwähnt als erster um das Jahr 43 den Bodensee als Lacus Venetus (Obersee) und Lacus Acronius (Untersee), die beide vom Rhein durchflossen würden. Plinius der Ältere bezeichnet den Bodensee erstmals als Lacus Brigantinus. Wichtigster römischer Ort wurde Bregenz, das bald römisches Stadtrecht bekam und später zum Sitz des Präfekten der Bodenseeflotte wurde. Die Römer waren auch in Lindau (Bodensee), besiedelten dort allerdings nur die Hügel rund um Lindau, da am Ufer viel Sumpfgebiet war. Weitere römische Städte waren Constantium (Konstanz) und Arbor felix (Arbon).
Seit dem Jahr 875 ist der Bodensee insgesamt 33 mal total zugefroren, so dass man den See überall sicher zu Fuß überqueren konnte. Die letzte so genannte Seegfrörne war im Jahre 1963.
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